Besuch einer Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Pfaffenhofen

Die Schülerinnen und Schüler der 7. Klasse beschäftigten sich im GPG-Unterricht mit der Thematik „Recht“: Die Notwendigkeit von Gesetzen und Rechten, rechtsbedeutsame Altersstufen, Fallbeispiele zum Jugendschutzgesetz und Maßnahmen bzw. Sinn des Jugendstrafrechts standen ebenso auf dem Programm wie der Ablauf einer Gerichtsverhandlung. Zum Abschluss der Lerneinheit besuchten die Schülerinnen und Schüler am 04.07.2023 eine Gerichtsverhandlung am Pfaffenhofener Amtsgericht: Sie durften – zusammen mit ihren Lehrerinnen Frau Breu und Frau Huber - eine „echte“ Gerichtsverhandlung live erleben.

Nachdem die Richterin die Personalien des Angeklagten festgestellt hatte, verlas die Staatsanwältin die Anklage: Angeklagt war ein 30- jähriger Mann wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz: Er besaß, konsumierte und handelte mit Marihuana, Amphetaminen und Kokain. Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen und war vollumfänglich geständig. Der zur Sache vorgeladene Zeuge erschien nicht; die Verhandlung wurde dennoch fortgesetzt, da Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richterin einvernehmlich auf einen Verhandlungsabbruch verzichteten. Nachdem die Beweismittel gesichtet und die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten dargestellt worden waren, wurde die Beweisaufnahme durch die Richterin geschlossen. Die Staatsanwältin forderte als Strafe für den Angeklagten 180 Tagessätze zu je 60 €. Im Anschluss daran sprach der Verteidiger zu Gunsten des Angeklagten, der Angeklagte selbst schloss sich den Worten seines Verteidigers an. Zum Abschluss der Verhandlung verkündete die Richterin das Urteil: 180 Tagessätze zu je 50 € und 320 € Geldstrafe sowie die Übernahme der Verfahrenskosten waren die „Strafen“ für den Angeklagten. Die Richterin erläuterte ihren Urteilsspruch folgendermaßen: Für den Angeklagten sprach, dass er ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat und eine gefestigte Situation durch eine Arbeit und eine eigene Wohnung hat: Eine derzeit gute Sozialprognose rechtfertige dieses Urteil.

Nachdem der Angeklagte mit seinem Verteidiger, die Staatsanwältin und die Protokollantin den Sitzungssaal verlassen hatten, nahm sich die Richterin viel Zeit, um auf die Rohrbacher Siebtklässler einzugehen. Die Schülerinnen und Schüler stellten viele Fragen, die von der Vereidigung von Zeugen über die Reaktion auf Lügen von Angeklagten vor Gericht bis hin zu persönlichem Mitleid mit Angeklagten gingen. Am Ende waren sich die Schülerinnen und Schüler darin einig, dass sie eine interessante Verhandlung „in Echt“ besuchen durften.